Asozial

Als „asozial“ bezeichnet man die Unfähigkeit eines Menschen, sich in eine soziale Gemeinschaft einzufügen und deren Regeln anzuerkennen.

s. a. dissozial

Arbeitsunfähigkeit

In Deutschland ist der Begriff der „Arbeitsunfähigkeit“ in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien) nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V definiert.

Hier die wichtigsten Regeln:

Arbeitsunfähig gilt ein versicherter Arbeitnehmer, wenn er

  • auf Grund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann oder
  • auf Grund eines bestimmten Krankheitszustandes, der für sich allein noch keine Arbeitsunfähigkeit bedingt, absehbar ist, dass aus der Ausübung der Tätigkeit für die Gesundheit oder die Gesundung abträgliche Folgen erwachsen, die Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorrufen.

Versicherter Arbeitslose gelten als arbeitsunfähig, wenn sie

  • aufgrund von Krankheit nicht mehr in der Lage sind, leichte Arbeiten in einem zeitlichen Umfang zu verrichten, für den sie sich bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt haben, unabhängig davon, welcher Tätigkeit der Versicherte vor der Arbeitslosigkeit nachging.

Zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit ist eine ärztliche Befragung unerlässlich.

Für die Beurteilung einer Arbeitsunfähigkeit muss ein kausaler Bezug zu einer Krankheit bestehen. Arbeitsunfähigkeit besteht nicht, wenn andere Gründe als eine Krankheit des Versicherten Ursache für eine Arbeitsverhinderung sind.

Die Richtlinien gelten auch für Rentner und für geistig, körperlich und seelisch Behinderte, für Frauen während der Entbindung und noch einige Sonderfälle (s. Link)

Antriebsstörung

Antriebsstörungen können sowohl durch psychische Störungen als auch durch biologische Prozesse verursacht werden. So finden sich Störungen des Antriebs z. B. regelmässig bei Depressionen, Manien, Schizophrenien oder Schädigungen des Stirnhirns.

Antriebsstörungen können sich äussern als

  • Antriebshemmung
    • Unfähigkeit zur Durchführung intendierter Handlungen
  • Antriebsmangel (Antriebsminderung)
    • Fehlen des spontanen Antriebs bzw. einer Handlungsintention
  • Antriebsverarmung
    • Verminderung ursprünglich vorhandenen Antriebs bis hin zum Stupor (Starrezustand des gesamten Körpers) oder Mutismus (völlig fehlende Reaktion auf Ansprache bei wachem Bewusstsein)
  • Antriebssteigerung
  • Antriebsenthemmung
    • bis zur Unkontrollierbarkeit gesteigerter Antrieb

s. a. Antrieb

Antrieb

Der Begriff Antrieb und das zugrunde liegende Konzept sind unscharf. Aus neurowissenschaftlicher Perspektive ist das, was als „Antrieb“ wahrgenommen wird, ein komplexer Prozess, der eines störungsfreien Zusammenwirkens diverser, hierarchisch aufeinander aufbauender Ebenen bedarf:

  • der Fähigkeit zur motorischen Umsetzung von Aktionsschemata
  • der Fähigkeit zur Auswahl solcher Schemata
  • der Fähigkeit zur Bildung und Auswahl von Intentionen, also von Handlungsmotiven

Jeder einzelne Prozess kann separat gestört sein und sich in einer Antriebsstörung manifestieren.

Antrieb aus pychopathologischer Sicht

Die Psychopathologie beurteilt Antrieb auf der komplexesten Ebene, der eigentlichen Antriebsebene, auf der alle Faktoren zusammenwirken. KLAGES (1967) definiert Antrieb als „das dynamische Moment, das in alle motorischen, sensorischen und assoziativen Leistungen einfliesst, diese erst ermöglicht und in seiner qualitativen und quantitatven Verschiedenheit zur individuellen Persönlichkeitsstruktur des Menschen beiträgt“.

Der Antrieb ist demnach eine nicht direkt, sondern nur in ihren Wirkungen sichtbare, nicht genau bezeichnete, ungerichtete „Kraft„, die Grundlage einer jeden Verhaltensäusserung ist.

Subjektiv kann Antrieb als „Antriebserleben“ wahrgenommen werden.

Nach KLAGES wird zwischen „Eigenantrieb“ und „Fremdantrieb“ unterschieden.

Quellen:

Klages W. Der Menschliche Antrieb. Psychologie und Psychopathologie. Stuttgart: Thieme

Antipsychiatrie

Die Antipsychiatrie ist eine Bewegung, die 1960 durch R. Laing und D. Cooper begründet wurde und die Krankheitsauffassung der Psychiatrie, insbesondere das (biologische) Konzept der Schizophrenie, auf der Basis gesellschaftskritischer Argumente ablehnt. In der radikalsten Form sagt die Antipsychiatrie, dass das, was „Schizophrenie“ genannt werde im Grunde lediglich die Auswirkung eines falschen familiären und gesellschaftlichen Umgangs mit den Bedürfnissen eines Individuums sei, bei dem es um Kontrolle und Unterwerfung gehe. Die Betroffenen benötigen nach ansicht der Antipsychiatrie deshalb nicht Psychiatrie oder psychiatrische Behandlung, sondern vor allem Raum und Begleitung, um ihren Wahn zu durchleben. Thomas Szasz, ein radikaler Antipychiater bezeichnete die Stellung psychiatrischer Diagnosen sowie die Behandlung psychisch Kranker, insbesondere in stationären Einrichtungen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Philosophischer Hintergrund der Antipsychiatrie sind die definitiven Schwächen der deskriptiven Psychopathologie und der psychiatrischen Diagnosen, die insgesamt viel weniger objektivierbar sind, als die meisten somatischen Diagnosen und deshalb vom Diagnostiker besonders leicht als blosse „Zuschreibungen“ missbraucht werden können.

Die radikale Form der Antipsychiatrie lässt sich auf dem Boden heutiger Erkenntnisse kaum aufrecht erhalten. In der gemässigten Variante hat sie eine grosse Bedeutung für die Sensibilisierung der Gesellschaft und der offiziellen Psychiatrie für spezifische diagnostische und therapeutische Probleme des Fachbereichs sowie die oft unerträgliche Stigmatisierung und Ausgrenzung psychisch Kranker.